Zahnarztpraxis Sommer & Pham
Dr. Dieter Sommer, Dr. Sabine Pham
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News

Professionelle Endodontie

Die moderne Endodontie hat enorme Fortschritte gemacht, sowohl bei Behandlungsmethoden als auch bei der Ausstattung. Durch deutlich höhere Präzision sind die Erfolgsquoten sehr beeindruckend.

Erfahrene Zahnärzte machen den Unterschied bei Wurzelbehandlungen

Die Endodontie ist ein wichtiger Teilbereich der Zahnmedizin, der sich mit der Behandlung des Zahninneren befasst. Eine endodontische Behandlung wird erforderlich, wenn ein Zahn durch einen kariösen Defekt geschädigt ist, sich aus diesem Grund das Wurzelkanalsystem infiziert hat und die Entzündung bis in die Knochen des Kiefers reicht. Noch vor nicht allzu langer Zeit hätte man einen solchen Zahn oft extrahiert. Eine moderne Wurzelbehandlung durch geübte und erfahrene Spezialisten macht den Zahnerhalt heute möglich.

Was ist eine Wurzelkanalbehandlung und wann wird sie benötigt?

Eine Wurzelbehandlung, die korrekt als Wurzelkanalbehandlung bezeichnet wird, ist ein wichtiger zahnmedizinischer Eingriff, der dazu dient, einen entzündeten oder bereits abgestorbenen Zahn zu erhalten. Dabei wird die Karies und das entzündete Gewebe durch einen Zugang in der Zahnkrone entfernt. Anschließend werden die Wurzelkanäle mit flexiblen und feinen Instrumenten gründlich gereinigt und mit einer speziellen Lösung desinfiziert.

Ein nächster Schritt ist die Füllung des Wurzelkanalsystems mit adhäsivem Zement in Kombination mit einem dem Naturgummi verwandten Material. Nach Abschluss der Wurzelkanalbehandlung benötigt der Knochen ein halbes bis ein Jahr, um vollständig auszuheilen. Danach ist der Zahn in der Regel wieder ein funktionaler Bestandteil des Gebisses, der auch nichts von seiner Optik eingebüßt hat. Wichtig ist, dass ein erfahrener Zahnarzt in einer hochmodern ausgestatteten Praxis diese komplexe Behandlung durchführt.

Ein kranker Zahn belastet den gesamten Organismus. Eine moderne Wurzelbehandlung kann erforderlich sein, wenn sich bei einem Zahn Aufbiss- und Berührungsempfindlichkeit bemerkbar macht, sich ein Zahn verfärbt oder das umliegende Zahnfleisch geschwollen ist und schmerzt.

Auch bei unfallbedingten Zahnverletzungen, bei operativen Eingriffen an den Zähnen oder bei der Revision einer alten Wurzelbehandlung sind Spezialisten für Endodontie gefordert, die zunächst eine radiologische und klinische Untersuchung mit einem Dentalmikroskop vornehmen, welches das Zahninnere um bis zu 30-fach vergrößert. Eine präzise Vermessung des Zahninneren ist dringend notwendig, um das komplexe Wurzelsystem in Gänze zu erfassen.

Welche Fortschritte wurden in den letzten Jahren bei diesen Behandlungen erzielt?

Die Erfolgschancen für den Zahnerhalt bei einer professionellen Wurzelkanalbehandlung liegen bei 90 Prozent. Eine moderne Wurzelbehandlung ist nicht schmerzhaft, da sie unter lokaler Betäubung mit modernen Technologien durchgeführt wird. Auf das Schmerzmanagement kann sich der Patient auch nach der eigentlichen Behandlung verlassen. Die Dauer der Behandlung hängt von der Schwere der Entzündung ab und kann sich über mehrere Sitzungen erstrecken. Jede Wurzelkanalbehandlung wird ganz individuell gemeinsam mit dem Patienten geplant.



BLZK-Vollversammlung fordert Neustart für elektronische Patientenakte

In einem einstimmigen Beschluss stellten die Delegierten der Vollversammlung (VV) der Bayerischen Landeszahnärztekammer (BLZK) am vergangenen Wochenende in München fest, dass das aktuelle Konzept der elektronischen Patientenakte (ePA) nicht ausgereift ist. Die Versammlung forderte den Gesetzgeber auf, die aktuelle Verzögerung bei der Einführung auch vor dem Hintergrund eines bevorstehenden Regierungswechsels zu nutzen, um das Konzept der ePA neu aufzusetzen.

Als Impulsgeber hatte die BLZK Prof. Ulrich Kelber eingeladen. Der Diplom-Informatiker und ehemalige Datenschutzbeauftragte der Bundesregierung warnte in seinem Vortrag vor einer überstürzten Einführung der ePA: „Ich halte es für falsch, jetzt aufs Gaspedal zu drücken, nur um vor dem Wahltermin mit dem Rollout zu starten. Es darf auch nicht vorab festgelegt werden, dass die ePA direkt nach der Testphase einzuführen ist. Zunächst muss das Ergebnis der Testphase betrachtet werden – nach dem Motto ‚anschauen, evaluieren, entscheiden‘.“ In seinem „Behandlungsplan für die ePA“ empfahl Kelber dringend, Sanktionen für die Praxen auszusetzen, das Arztgeheimnis zu wahren, die Verantwortung für die Datensicherheit auf die Anbieter zu übertragen, Haftungsfragen zu klären und eine Suchfunktion über strukturierte Daten zu ermöglichen.

„500 Zettel bleiben 500 Zettel“ BLZK-Präsident Dr. Dr. Frank Wohl begründete die Notwendigkeit eines Neustarts für die ePA: „Wir Zahnärzte sind technikaffin und würden bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen gerne aufs Gas treten. Aber 500 Zettel bleiben 500 Zettel, egal ob digital oder auf Papier. Die ePA braucht eine klare Struktur mit Suchfunktion. Wie soll ein Zahnarzt sonst beispielsweise die Befunde von Haus- und Fachärzten berücksichtigen?“ Nur wenn die ePA einen klaren Mehrwert für die Praxen in Form von Arbeitsentlastung und Kostenersparnis bringe, werde sie von den Praxen und den Versicherten akzeptiert.

VV-Beschluss umfasst mehrere Forderungen Der VV-Beschluss umfasste auch die Forderungen nach einer längeren Test- und Übergangsphase sowie nach standardisierten Daten mit Volltextsuche. Zudem müsse bei einer Neu-Aufsetzung der ePA zwingend die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleiben. Die Selektion von Patienten durch einen Algorithmus dürfe unter keinen Umständen möglich sein. Die Delegierten stimmten zugleich auch geschlossen für die Rückkehr zur Opt-In-Lösung. Das bedeutet, der Versicherte muss aktiv seine Zustimmung zum Erfassen und Verwenden seiner Daten geben. „Wir wollen, dass unsere Patienten auch in Zukunft souverän steuern können, wem sie welche Gesundheitsdaten anvertrauen“, erklärte Wohl abschließend.



Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens

Die Bundesversammlung der Bundeszahnärztekammer (BZÄK) fand am 15. und 16. November in Hamburg statt.
Mut zur aktiven Gestaltung des Gesundheitswesens forderte BZÄK-Präsident Prof. Dr. Christoph Benz, Deutschland brauche jetzt Aufbruch statt Abbruch und Mut statt Missmut. Zu einem zukunftsgerichteten Gesundheitswesen gehöre der Blick auf die demografische Entwicklung. Es gehe künftig darum, immer knapper werdende Ressourcen zu verteilen. Bürokratie und Komplexität im Gesundheitswesen nähmen zu, der ökonomische Druck auf die Praxen steige. Angesehene Ökonomen empfehlen einen Neustart, laut Prognosen sei der Kipppunkt der Sozial- und Gesundheitssysteme in den 2030er Jahren zu erwarten. Lösungsansätze könnten mehr Prävention, stärkere Eigenverantwortung und weniger Bürokratie sein.

Der amtierende Präsident des Weltzahnärzteverbandes FDI, Dr. Greg Chadwick, betonte in seinem Grußwort die enge und erfolgreiche Zusammenarbeit der FDI mit der BZÄK. Angesichts vieler drängender Herausforderungen rief Chadwick die deutsche Zahnärzteschaft auf, sich mit ihrer Erfahrung und ihrem Wissen weiter in der FDI zu engagieren.

Die BZÄK-Bundesversammlung verabschiedete die Resolution „Zahnarztpraxen haben Belastungsgrenze erreicht – so geht es nicht weiter!“, in der konstatiert wird, dass Zahnarztpraxen in Deutschland Gefahr laufen, eine geregelte Patientenversorgung nicht mehr gewährleisten zu können.
Die Bundesversammlung forderte die künftige Bundesregierung in der Resolution auf, Gesundheitspolitik als zentrale Aufgabe zu behandeln und die Zukunftsfähigkeit des Gesundheitswesens sicherzustellen.

Zu den Kernthemen gehören:

  • Stärkung der Freiberuflichkeit und Selbstverwaltung und Abkehr von einem staatlichen Gesundheitssystem
  • Stärkung des ambulanten Sektors und der bewährten wohnortnahen Versorgung
  • Investoren-MVZ zum Patientenschutz regulieren
  • Bürokratieburnout beenden
  • Lösungen zum Fachkräftemangel erarbeiten
  • Bekenntnis und Stärkung des dualen Systems in der Krankenversicherung, verbunden mit der angemessenen Honorierung in der GOZ
  • Präventive, gesundheitsförderliche Maßnahmen erfolgreich weiterentwickeln
  • Praxistaugliche Digitalisierung
Die Delegierten fassten zudem Beschlüsse u.a. zu folgenden Themen: GOZ, Ausverkauf der Zahnheilkunde an Investoren, Digitalagentur Gesundheit, Neustart der ePA, Fachkräftesicherung, Bürokratieabbau, Sprechende Zahnmedizin sowie zur Änderung der Musterweiterbildungsordnung und der Festlegung einer Delegiertenzahl zur BZÄK-Bundesversammlung.



Vulnerable Patientengruppen benötigen individuelle Beratungsangebote

Vulnerable Patientinnen und Patienten benötigen häufig verstärkte Zuwendung sowie risikogruppenspezifische und bedarfsgerechte Betreuungsangebote. Oft erschweren auch Sprachprobleme oder kognitive Einschränkungen die Aufklärung über die zahnärztliche Behandlung. Das zeigt der 6. Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung mit dem Titel „Vulnerable Patientinnen und Patienten unterstützen", der heute von Kassenzahnärztlicher Bundesvereinigung (KZBV) und Bundeszahnärztekammer (BZÄK) veröffentlicht wurde. Im Fokus der Auswertung stehen die Beratungen vulnerabler Gruppen wie etwa Menschen hohen Alters, Menschen mit Behinderung oder Pflegebedürftige ohne familiäre Unterstützung.

Dr. Ute Maier, stellv. Vorsitzende des Vorstandes der KZBV: „Vulnerable Patientengruppen benötigen bisweilen spezielle Behandlungsangebote oder sie müssen besondere Hürden in der Versorgung überwinden. Die Beratenden in der Zahnärztlichen Patientenberatung können in solchen Fällen oft individuelle Lösungen anbieten und Versorgungsmöglichkeiten aufzeigen und dadurch eine genuine Unterstützungs- und Lotsenfunktion übernehmen. Die Arbeit mit diesen Patientinnen und Patienten stellt die Beratenden dabei aber auch selbst vor Herausforderungen. Daher ist es wichtig, sie gezielt in ihren Gesprächsführungskompetenzen zu stärken und auf fordernde Beratungssituationen vorzubereiten. Darüber hinaus sollten ganz generell die Versorgungsbarrieren im Gesundheitssystem weiter abgebaut werden. Die Zahnärzteschaft hat bereits vor langer Zeit die Weichen für konkrete Versorgungsverbesserungen von vulnerablen Patientengruppen gestellt. Diesen Weg wollen wir verstetigen und die Versorgung weiter ausbauen, beispielsweise über positive Anreize zur freiwilligen Verbesserung der Barrierearmut von Zahnarztpraxen, aber auch über die Stärkung der Mundgesundheitskompetenz. Dabei liefert die im Rahmen des vorliegenden Berichtes durchgeführte Analyse zum Beratungsgeschehen einen entscheidenden Beitrag, um die individuellen Problemlagen vulnerabler Patientinnen und Patienten genauer zu verstehen. Klar ist aber auch, dass sich einige Maßnahmen zur weiteren Verbesserung der Versorgung dieser Gruppen nur umsetzen lassen, wenn sich die Politik ihrer Verantwortung bewusst wird und die hierfür zusätzlich erforderlichen finanziellen Mittel zur Verfügung stellt.“

Dr. Romy Ermler, Vizepräsidentin der BZÄK: „Um eine erfolgreiche Behandlung zu ermöglichen, ist eine vertrauensvolle Zahnarzt-Patienten-Beziehung essenziell. Das gilt insbesondere für vulnerable Patientengruppen. Denn sie haben spezielle Bedürfnisse, die bei der Behandlung beachtet werden müssen. Die Ergebnisse des aktuellen Berichts der Patientenberatung helfen der Zahnärzteschaft, diese Bedürfnisse noch besser zu erkennen und zu verstehen. Diese Erkenntnisse können in den Behandlungsalltag einfließen, um die zahnärztliche Fürsorge für vulnerable Patientinnen und Patienten weiter zu verbessern. Der Zahnärzteschaft ist es ein wichtiges Anliegen, dass alle Menschen unabhängig von Versicherungsstatus, Alter, Behinderung, Erkrankung oder sozioökonomischen Umständen einen gleichberechtigten und barrierearmen Zugang zur zahnärztlichen Behandlung und Prävention erhalten. Der gerade vom Bundesgesundheitsministerium in Erarbeitung befindliche Aktionsplan für ein diverses, inklusives und barrierefreies Gesundheitswesen wird hoffentlich weitere Hürden abbauen.“

Dem Bericht zur Arbeit der Beratungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern zufolge haben sich in den Jahren 2022 und 2023 bundesweit rund 64.000 Ratsuchende an die Zahnärztlichen Patientenberatungsstellen gewandt. Gut die Hälfte der Anfragen (56 Prozent) drehte sich dabei um Kosten, Rechte und Leistungsansprüche bei zahnmedizinischen Behandlungen. Über alle Beratungsthemen hinweg konnte den Ratsuchenden meist unmittelbar weitergeholfen werden.

6. Bericht zur Evaluation der Zahnärztlichen Patientenberatung – zentrale Ergebnisse:

  • Die meisten Ratsuchenden (etwa 85 Prozent) sind gesetzlich krankenversichert, rund sechs Prozent haben eine private Krankenversicherung.
  • Zwischen zehn und 30 Prozent aller Beratungen betreffen Menschen mit einer besonderen Vulnerabilität.
  • In vier von fünf Fällen (81 Prozent) konnten die Patientenberatungsstellen den Patientinnen und Patienten bei ihrem Anliegen unmittelbar weiterhelfen.
  • Fast zwei Drittel (62 Prozent) der Beratungsanfragen entfallen auf die Altersgruppe der 18- bis 64-Jährigen. Der Anteil der Ratsuchenden ab 65 Jahren liegt bei gut 25 Prozent.
  • Die Beratungsgespräche erfolgen in den meisten Fällen (75 Prozent) telefonisch.
  • Für die überwiegende Mehrheit der beratenen Personen (76 Prozent) ist die Zahnärztliche Patientenberatung unmittelbar die erste Anlaufstelle bei ihren Anliegen.
Hintergrund: Die Zahnärztliche Patientenberatung

Die Patientenberatungsstellen der Kassenzahnärztlichen Vereinigungen und (Landes-)Zahnärztekammern leisten bundesweit eine kostenlose und fachlich unabhängige Beratung durch zahnmedizinische Expertinnen und Experten. Das Angebot richtet sich an gesetzlich und privat Krankenversicherte gleichermaßen. Anspruch und Ziel der Zahnärztlichen Patientenberatung ist es, die Eigenverantwortlichkeit und Souveränität von Patientinnen und Patienten zu stärken und dadurch die Zufriedenheit weiter zu steigern.

Weitere Informationen und die Kontaktdaten der Beratungsstellen in den Ländern können unter www.patientenberatung-der-zahnaerzte.de sowie auf den Websites von KZBV und BZÄK abgerufen werden. Der aktuelle Bericht der Zahnärztlichen Patientenberatung ist dort als kostenloser Download verfügbar.





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Airflow-Geräte

Pulver-Strahl-Geräte, mittels derer Verfärbungen an den sichtbaren Zahnflächen entfernt werden können, ohne dass der Zahnschmelz angegriffen wird.